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   BVerwG, 17.02.1993 - 8 B 15.93   

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https://dejure.org/1993,14389
BVerwG, 17.02.1993 - 8 B 15.93 (https://dejure.org/1993,14389)
BVerwG, Entscheidung vom 17.02.1993 - 8 B 15.93 (https://dejure.org/1993,14389)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Februar 1993 - 8 B 15.93 (https://dejure.org/1993,14389)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1993 - 8 B 15.93
    Denn es ist nicht zu erwarten, daß die von der Beschwerde erstrebte Entscheidung im Revisionsverfahren dazu beitragen könnte, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 11.06.1974 - VI B 42.74

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1993 - 8 B 15.93
    Um den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO in einer dem § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechenden Weise zu bezeichnen, bedarf es außer der Angabe der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, von der das angefochtene Urteil abweichen soll, noch der Kenntlichmachung, inwiefern dieses Urteil in seinen rechtlichen Darlegungen nach Meinung des Beschwerdeführers von der angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abweicht; es muß weiter dargelegt werden, inwiefern die Abweichung entscheidungserheblich ist, das heißt, inwiefern das angefochtene Urteil auf dieser Abweichung beruht (vgl. u.a. Beschluß vom 11. Juni 1974 - BVerwG VI B 42.74 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 122 S. 70).
  • BVerwG, 31.05.1983 - 4 C 20.83

    Revisionsgrund - Begründung eines Verfahrensmangels - Zulassung der Revision -

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1993 - 8 B 15.93
    Zwar ist richtig, daß ein den Anspruch der Beteiligten auf die Gewährung rechtlichen Gehörs verletzendes Überraschungsurteil vorliegt, wenn das Gericht seine Entscheidung auf eine weder im Verwaltungs- noch im Verwaltungsstreitverfahren erörterte rechtliche Erwägung stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. u.a. Urteil vom 31. Mai 1983 - BVerwG 4 C 20.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 135 S. 22 ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 17.02.1993 - 8 B 15.93
    Denn es ist nicht zu erwarten, daß die von der Beschwerde erstrebte Entscheidung im Revisionsverfahren dazu beitragen könnte, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 23.11.1979 - 8 B 60.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Mieterhöhung wegen

    Auszug aus BVerwG, 17.02.1993 - 8 B 15.93
    Angesichts dessen sichert bereits das Berufungsverfahren die Rechtseinheit (vgl. in diesem Zusammenhang u.a. Beschluß vom 23. November 1979 - BVerwG 8 B 60.79 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 181 S. 53 ).
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